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   LSG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - L 10 R 4911/05   

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https://dejure.org/2006,20113
LSG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - L 10 R 4911/05 (https://dejure.org/2006,20113)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2006 - L 10 R 4911/05 (https://dejure.org/2006,20113)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2006 - L 10 R 4911/05 (https://dejure.org/2006,20113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Rente ab einem früheren Zeitpunkt; Bestimmung des Zeitpunktes des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit; Krankheitsentwicklung und dessen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Klageerweiterung bei Einbeziehung eines Bescheides über die Ablehnung eines früheren Rentenbeginns im sozialgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - L 10 R 4911/05
    Die einzige Ausnahme hierzu enthält § 96 i. V. m. § 153 Abs. 1 SGG (BSG, Urteil vom 31. Juli 2002, B 4 RA 20/01 R in SozR 3-1500 § 29 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2014 - L 13 R 3164/13
    Hiergegen legte der Kläger erneut Berufung (Az.: L 10 R 4911/05) ein, mit der er u.a. den Eintritt des Versicherungsfalls am 10. Januar 1990 und die Auszahlung der Rente seit 1. Mai 1994 geltend machte.

    Im Berufungsverfahren (Az.: L 10 R 4911/05) befragte der 10. Senat des LSG nochmals den Gutachter Dr. Schw.

    " Wegen des genauen Inhalts des Urteils wird auf Bl. 164 bis 172 der LSG Akte Az.: L 10 R 4911/05 Bezug genommen.

    Nachdem der 10. Senat des LSG eine Einbeziehung des während des Berufungsverfahrens (Az.: L 10 R 4911/05) ergangenen Überprüfungsbescheides vom 14. Dezember 2005 in den damaligen Rechtsstreit abgelehnt hatte, wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 11. April 2007 einen hiergegen gerichteten Widerspruch des Klägers als unbegründet zurück, soweit er einen früheren Rentenbeginn begehrte; im Übrigen wurde der Widerspruch als unzulässig verworfen.

    Wie bereits der 10. Senat in seinem Urteil vom 28. September 2006 (Az.: L 10 R 4911/05) ausgeführt hat, ergibt sich der Versicherungsfall 31. Oktober 1990 bei entsprechender Auslegung des damaligen Tenors anhand der Entscheidungsgründe.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 R 1154/15

    Kürzung nach § 93 Abs 1 SGB 6 bei Regelaltersrentenbeziehern, die gleichzeitig

    Neben der Regelung von Rentenart, Rentenbeginn und der Höhe der monatlichen Brutto-Rente (Urteil des Senats vom 28.09.2006, L 10 R 4911/05, juris; BSG, Urteil vom 11.05.2011, B 5 R 8/10 R in SozR 4-5050 § 31 Nr. 1) sowie der Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und deren Einbehalt (Urteil des Senats vom 10.07.2007, L 10 R 2470/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.05.1989, 12 RK 66/87 in SozR 2200 § 393 Nr. 3) - hier allesamt vom Kläger nicht angefochten - enthält der Bescheid auch eine Regelung über die Höhe der auf die Rente anzurechnenden Einkünfte (s. BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 5 R 6/13 R in SozR 4-2600 § 97 Nr. 2 für den Fall der Anrechnung von Arbeitseinkommen; Urteil vom 20.10.2005, B 4 RA 27/05 R in SozR 4-2600 § 93 Nr. 7 für die Anrechnung einer Verletztenrente) und - für den Versicherten von ausschlaggebender Bedeutung - über die Höhe des schließlich zustehenden monatlichen Zahlbetrages (Urteil des Senats vom 24.01.2008, L 10 R 3390/06; BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 5 R 6/13 R, a.a.O.; Urteil vom 09.10.2012, B 5 R 8/12 R in SozR 4-1300 § 45 Nr. 10; Urteil vom 06.03.2003, B 4 RA 35/02 R in SozR 4-2600 § 313 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2024 - L 10 R 3453/22
    Bei der Festsetzung des Rentenbeginns in einem Rentenbescheid handelt es sich um einen eigenständigen, selbstständig anfechtbaren Verfügungssatz i.S. des § 31 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB X), auf dessen Angriff ein Rechtsschutzgesuch beschränkt werden kann (s. dazu statt vieler nur Bundessozialgericht - BSG - 11.05.2011, B 5 R 8/10 R, in juris, Rn. 13 m.w.N.; Senatsurteil vom 28.09.2006, L 10 R 4911/05, in juris, Rn. 23) und vorliegend auch ausdrücklich beschränkt worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 10 R 2929/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Erledigung der

    Ein Bescheid, mit dem der Versicherungsträger dem Rentenbewerber trotz eines auf Dauerrente gerichteten Antrags eine Rente nur auf Zeit gewährt, enthält mehrere, voneinander zu trennende Verfügungen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 31/96 in SozR 3-2200 § 300 Nr. 8 und Urteil vom 11.02.1988, 4/11a RA 10/87 in SozR 2200 § 1276 Nr. 11) und damit mehrere Verwaltungsakte i.S. des § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X): Zum einen die Rentenbewilligung (Verfügungssatz 1, mit jeweils zu trennenden - siehe LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2006, L 10 R 4911/05 - Verfügungssätzen zu Rentenart, Rentenhöhe und Dauer der Rente), zum anderen die Ablehnung des weitergehend geltend gemachten Anspruchs auf durchgängige, zeitlich nicht beschränkte Rentengewährung (Verfügungssatz 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - L 10 R 5738/07

    Rente wegen Erwerbsminderung - Bewilligung einer befristeten Rente bei Ablehnung

    Ein Bescheid, mit dem der Versicherungsträger dem Rentenbewerber trotz eines auf Dauerrente gerichteten Antrags eine Rente nur auf Zeit gewährt, enthält mehrere, voneinander zu trennende Verfügungen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 31/96 in SozR 3-2200 § 300 Nr. 8 und Urteil vom 11.02.1988, 4/11a RA 10/87 in SozR 2200 § 1276 Nr. 11) und damit mehrere Verwaltungsakte i.S. § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X): Zum einen die Rentenbewilligung (Verfügungssatz 1, mit jeweils zu trennenden - siehe LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2006, L 10 R 4911/05 - Verfügungssätzen zu Rentenart, Rentenhöhe und Dauer der Rente,), zum anderen die Ablehnung des weitergehend geltend gemachten Anspruchs auf durchgängige, zeitlich nicht beschränkte Rentengewährung (Verfügungssatz 2).
  • BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Während des Berufungsverfahrens (L 10 R 4911/05) lehnte die Beklagte einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) des Klägers ab und merkte "nochmals" an, dass zwar der Leistungsfall am 10.1.1990 eingetreten sei, aufgrund der verspäteten Antragstellung (im Februar 2002) ein Rentenanspruch jedoch erst ab 1.2.2002 bestehe (Bescheid vom 14.12.2005).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2017 - L 10 R 3020/16
    Ein Bescheid, mit dem der Versicherungsträger dem Rentenbewerber trotz eines auf Dauerrente gerichteten Antrags eine Rente nur auf Zeit gewährt, enthält mehrere, voneinander zu trennende Verfügungen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 31/96 in SozR 3-2200 § 300 Nr. 8 und Urteil vom 11.02.1988, 4/11a RA 10/87 in SozR 2200 § 1276 Nr. 11) und damit mehrere Verwaltungsakte i.S. des § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X): Zum einen die Rentenbewilligung (Verfügungssatz 1, mit jeweils zu trennenden - siehe LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2006, L 10 R 4911/05 - Verfügungssätzen zu Rentenart, Rentenhöhe und Dauer der Rente), zum anderen die Ablehnung des weitergehend geltend gemachten Anspruchs auf durchgängige, zeitlich nicht beschränkte Rentengewährung (Verfügungssatz 2).
  • BSG, 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B
    Im Übrigen wäre diesem Begehren auch in der Sache kein Erfolg beschieden; der Berufungssenat habe bereits mit dem Urteil vom 28.9.2006 - L 10 R 4911/05 - dargelegt, dass eine Berücksichtigung von Beitrags- und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht in Betracht komme.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 AS 4152/11
    Dies gilt insbesondere für den Fall der hier vorliegenden gewillkürten Klageänderung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2006 - L 10 R 4911/05 -).
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